Kaffeesteuer – Verbrauchssteuer – Achtung bei Kauf von Kaffee oder Kaffeepads über den Versandhandel

Nachdem die NW heute dieses Thema mal wieder aufgegriffen hatte, habe ich mal ein wenig zu dem Thema recherchiert. Mir kam es nämlich sonderbar vor, dass man im EG-Ausland sehr viel mehr Kaffee kaufen und zollfrei (verbrauchssteuerfrei) über die Grenze nach Deutschland einführen darf als man sich dort bestellen kann.
Nun habe ich aber einen Abschnitt auf zoll.de gefunden, der genau diesen Sachverhalt erläutert.

Also, wie auf den Seiten des SWR nachzulesen gilt:

EU-Mengenrichtlinien

Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen innerhalb der EU nach Deutschland eingeführt, dass den Zollbehörden eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur Abgrenzung des gewerblichen Verkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende Mengenrichtlinien. Zollfrei nach Deutschland aus EU-Ländern dürfen eingeführt werden:

TABAKWAREN
Zigaretten: 800 Stück
oder
Zigarillos: 400 Stück
oder
Zigarren: 200 Stück
oder
Rauchtabak: 1 Kilogramm

ALKOHOL
Spirituosen: 10 Liter
oder
Zwischenerzeugnisse wie Likörwein oder Wermut: 20 Liter
oder
Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein): 90 Liter
oder
Bier: 110 Liter

KAFFEE
Kaffee: 10 Kilogramm

Quelle: http://www.swr.de/kaffee-oder-tee/reise/2004/07/23/index.html

Ja, Sie haben richtig gelesen – 10 Kilogramm!

Kaffeesteuer – Verbrauchssteuer – Achtung bei Kauf von Kaffee oder Kaffeepads über den Versandhandel weiterlesen