Da kaufe ich doch demletzt Müsli beim Lidl und freue mich, dass dieses „Fruit Muesli“, wie es so schön heißt, bei der Stiftung Warentest „sehr gut“ getestet wurde. Zuhause gucke ich dann mal etwas genauer auf den Abdruck des Testurteils und lese dort: „Sehr gut für sensorische Beurteilung 3/1995“. Das erstaunt mich dann doch ein wenig. Kann ein Testurteil nach so langer Zeit noch als Beurteilung mitangegeben werden? Vor allem, entspricht es noch der Wirklichkeit? Ich wage das nicht zu beurteilen, bin aber doch etwas verwundert.