Bei diesem Betreff in meiner Mailbox lachte heute morgen mein Steuerzahlerherz – doch Achtung, wer schreibt mir da. Bisher gab es Rückerstattungen wenn überhaupt nur vom örtlichen Finanzamt – wieso nun vom Bundeszentralamt. Und warum ist die E-Mail nicht personalisiert – bekommen alle 223,56 € zurück?
Der Copyright-Hinweis ist von 2010 – auf der Website steht aber folgender „© Bundeszentralamt für Steuern – 2012“
Ich schreibe gleich mal dorthin, mal sehen, was die sagen – leider finde ich keine E-Mail-Adresse nur Formulare.
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Bundeszentralamt für Steuern 26/04/2012Steuerrückerstattung Benachrichtigung
Sehr geehrte Steuerzahler,
Nach den letzten Berechnungen des jährlichen steuerlichen Ihre Tätigkeit haben wir festgestellt, dass Sie Anspruch auf eine Steuererstattung von 223,56 EUR erhalten sollen.Bitte reichen Sie die Steuererstattung Anfrage und erlauben uns 4-6 Tage, um es zu verarbeiten.
Um Ihre Steuererstattung zuzugreifen, folgen Sie bitte den Schritten unten:
…..- Download der Steuererstattungsansprüche Formular im Anhang zu …….dieser E-Mail
…..- öffnen Sie sie in einem Browser
…..- folgen Sie den Anweisungen auf Ihrem BildschirmBundeszentralamt für Steuern
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© Bundeszentralamt für Steuern – 2010
Sehr geehrte Frau Schmidtmann,
die E-Mail mit der Ankündigung einer Steuerrückerstattung stammt nicht vom Bundeszentralamt für Steuern. Es handelt sich um eine betrügerische E-Mail. Bitte geben Sie keine persönlichen Daten in das Eingabeformular ein. Dieses Formular stammt weder vom Bundeszentralamt für Steuern noch von einer anderen Finanzbehörde. Steuerzahler werden von Finanzämtern niemals aufgefordert, ihre Kontoverbindungen oder die Daten ihre Kreditkarte über ein Eingabeformular im Internet mitzuteilen.
Sollten Sie eine Steuererklärung eingereicht haben und eine Erstattung erwarten, kann Ihnen nur Ihr zuständiges (Wohnsitz-)Finanzamt Informationen hierüber erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Steuerliches Info-Center
Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn